Gießen und Lahn-Dill

Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Laubach-Altenhain Die Jagdgenossenschaft Laubach-Altenhain (Landkreis Gießen) beabsichtigt, ihren Jagdbezirk ab dem 01.04.2026 für eine Dauer von 10 Jahren neu zu verpachten. Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausschreibung und Einholung schriftlicher Angebote. Revierbeschreibung.

Der Jagdbezirk befindet sich im Westen des Naturparks Vulkanregion Vogelsberg zwischen dem Laubacher Wald und dem Hohen Vogelsberg. Das Revier umfasst eine bejagbare Fläche von ca. 233 ha auf Höhenlagen zwischen 300 und 530 m. Die Fläche entfällt auf 25 ha Wald und 208 ha Feld (incl. Wege, Sonstiges). Das Revier ist reich strukturiert mit Hecken, Wald, Wiesen und Ackerland. Folgende Wildarten kommen im Revier vor: Rehwild, Schwarzwild und Rotwild als Wechselwild, Raubwild und Niederwild. Anforderungen an den Pächter Von dem zukünftigen Pächter erwarten wir aktives Engagement bei Hege und Jagdausübung. Der Pächter sollte seinen Wohnsitz im näheren Umkreis haben, bzw. ist ein Jäger mit reviernahem Wohnsitz mit entsprechenden Befugnissen zu bevollmächtigen. Wir erwarten die Übernahme der Wildschäden. Die Bereitschaft zur Einzäunung von Kulturen (z.B. Maisäcker) und zu einem aktiven Beitrag zur Kitzrettung sollte vorhanden sein. Für die Einzäunung kann vorhandenes Material genutzt werden. Wir bevorzugen die Verpachtung an eine Einzelperson. Der Pächter kann einen Jagdaufseher einsetzen, der der Zustimmung der Jagdgenossenschaft bedarf. Die Anzahl der Begehungsscheine möchten wir auf maximal 3 begrenzen.

Angebote sind bis zum 12. September 2025 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Jagdverpachtung - Nicht öffnen" einzureichen an den Jagdvorsteher Manfred Geiß, Freienseener Str. 18, 35321 Laubach. Der Umschlag ist außen mit der Absenderadresse des Bieters zu versehen. Die Angebote sollten folgende Unterlagen enthalten: Schriftliches Pachtgebot Kopie von Personalausweis und gültigem Jagdschein Nachweis der Jagdpachtfähigkeit Referenzen über bisherige jagdliche Tätigkeiten.

Die Öffnung der Gebote erfolgt nach Ablauf der o.g. Angebotsfrist in einer Sitzung des Vorstands. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt dann in einer Genossenschaftsversammlung bis Ende September. Die Jagdgenossenschaft behält sich den Zuschlag vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

Weitere Auskünfte zum Jagdrevier sowie den Pachtbedingungen erhalten Sie beim Jagdvorsteher. Email: manfred-geiss@t-online.de

gez. Der Jagdvorstand