Jagdverpachtung Carlsdorf

Landkreis Kassel

Zur Neuverpachtung steht eine Feldjagd in der Gemarkung Carlsdorf, Stadt Hofgeismar, Landkreis Kassel.

Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausschreibung durch Einholung schriftlicher Gebote. Gebotsberechtigt ist jeder, der jagdfähig im Sinne des § 11 Abs. 5 BJagdG ist: die Pachtfähigkeit ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Unteren Jagdbehörde nachzuweisen. Der Zuschlag erfolgt nach Beschluss der Jagdgenossenschafts-versammlung Carlsdorf, diese ist weder an das höchste Gebot gebunden noch zur Erteilung des Zuschlags verpflichtet. Es wäre wünschenswert, wenn ortsansässige Jäger in das Jagdgeschehen mit eingebunden werden.

Revierbeschreibung

 
Die Jagd umfasst eine Fläche von ca. 470 ha und besteht überwiegend aus Ackerland sowie Grünland und Teilflächen mit Gewässer.
 
Als vorkommende Wildarten sind Rehwild, Schwarzwild, Fuchs, Waschbär sowie sonstiges Flug- und Raubwild angegeben. 
 

Pachtbedingungen

 

Jagdart:           Feldjagd

Jagdfläche:     ca. 470 ha

Pachtbeginn:  01. April 2027

Pachtdauer:    10 Jahre

Pachtpreis:     Gebote werden erbeten

 
Die Ersatzpflicht für jagdliche relevante Wildschäden, insbesondere an landwirtschaftlichen Kulturen, wird dem Pächter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der vertraglichen Vereinbarung vollumfänglich übertragen. Die Einzelheiten werden im Jagdvertrag geregelt.
 
Bewerbung
 
Interessenten werden gebeten, ihr schriftliches Pachtangebot unter Angabe ihrer jagdlichen Qualifikation und bisherigen jagdlichen Erfahrung bis spätestens zum 15. Dezember 2026, 24:00 Uhr, bei Herrn Jens Ludwig-Morell, Unterdorf 3, 34369 Hofgeismar-Carlsdorf, einzureichen.
 
Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.
 
Weitere Information zum Revier, zu den Pachtbedingungen und zu möglichen Besichtigungsterminen können beim Verpächter erfragt werden:
  
Jens Ludwig-Morell
Unterdorf 3, 34369 Hofgeismar/ Carlsdorf
0172 / 8362 325; jelumo@gmx.de
 
Bewerbungsfrist ist der 15. Dezember 2026.
 
Der Verpächter behält sich die Auswahl unter den eingegangen Angeboten sowie die Entscheidung über den Abschluss eines Jagdpachtvertrages vor. Aus der Abgabe eines Angebotes besteht kein Anspruch auf den Abschluss eines Pachtvertrages.
 
  
gez. der Jagdvorsteher 

Termine

Aktuell liegen keine Termine vor.